Studierende

Studienstipendien unterstützen Studierende durch finanzielle und ideelle Förderung. Die Höhe der monatlichen Zuwendungen und die Formen der ideellen Förderung (Seminare, Workshops, Betreuung durch Mentorinnen und Mentoren etc.) können von Stipendium zu Stipendium variieren. Die Spanne reicht von Vollstipendien, über Zuschüsse für Büchergeld oder Erstattung von Teilnahmekosten für Konferenzen, bis hin zu Mentoringprogrammen, die Studierende mit rein ideellen Angeboten unterstützen. Im Gegensatz zum BAföG (kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz) müssen Stipendien nicht zurückgezahlt werden.

Voraussetzung für die Förderung durch ein Stipendium ist das Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland.

Die genauen Auswahlkriterien der einzelnen Stiftungen können sehr unterschiedlich sein. Allen gemein ist, dass sie gute bis sehr gute Leistungen in der Schule oder im Studium erwarten und auf gesellschaftliches Engagement achten.

Für manche Stipendien kann man sich nicht direkt bewerben, sondern muss vorgeschlagen werden. In den meisten Fällen wird die Bewerbung jedoch über ein Onlineportal der jeweiligen Stiftung durchgeführt.

Für die meisten Stipendien kann man sich im Onlineportal der jeweiligen Stiftung direkt selbst bewerben.

Die erforderlichen Dokumente (Gutachten, Zeugnisse, Urkunden, Belege der ehrenamtlichen Tätigkeit) können eingescannt oder zum Teil per Post verschickt werden. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen werden geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu persönlichen Gesprächen oder zu Auswahlworkshops eingeladen.

Die 13 Begabtenförderungswerke in Deutschland sind parteinah, konfessionell, gewerkschaftlich, wirtschaftlich oder unabhängig geprägt. Sie bieten ihren Stipendiatinnen und Stipendiaten sowohl eine ideelle als auch finanzielle Förderung. Die monatlichen finanziellen Leistungen, die sich am BAföG orientieren, sind abhängig vom Einkommen der Eltern und der Studierenden. Hinzu kommt eine einkommensunabhängige monatliche Studienkostenpauschale von 300 Euro.

Ideelle Förderung bedeutet, dass die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zugang zu einem großen Netzwerk erhalten, Seminare und Workshops kostenfrei besuchen, um wichtige Fähigkeiten trainieren und neue Kompetenzen erwerben zu können. So werden auch Kontakte für das Studium und das spätere Berufsleben geknüpft. Ideelle Förderung soll aber nicht als passive Berieselung verstanden werden. Die Geförderten sind angehalten, eigene Ideen einzubringen und sich in Stipendiatengruppen zu engagieren.

Zielgruppe: Gefördert werden Studierende aller Fachbereiche deutschlandweit, die sich gesellschaftlich engagieren und gute Leistungen mitbringen. Die einzelnen Förderwerke haben weitere individuelle Auswahlkriterien.

Bewerbung: Die Bewerbungen erfolgen online über das Bewerbungsportal des jeweiligen Begabtenförderungswerks. Hierbei sind die individuellen Bewerbungsfristen zu beachten.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Stipendien der einzelnen Begabtenförderungswerke:

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Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds fördert deutschlandweit Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen. Aauch ein Auslandssemester kann gefördert werden. Die Förderhöhe richtet sich nach den eigenen Einkommensverhältnissen, denen der Eltern und nach dem BAföG-Satz.

Zielgruppe: Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds fördert bedürftige Studierende an Universitäten und Hochschulen in ganz Deutschland.

Bewerbungsvoraussetzungen: Um sich für ein Stipendium bewerben zu können, sollte die Durchschnittsnote im Abitur mindestens 2,0 betragen. Im Studium sollte der Durchschnitt der Studienleistungen den Wert von 2,5 nicht überschreiten. Wichtig ist eine wissenschaftliche Begabung und soziales und gesellschaftliches Engagement.

Bewerbung: Es wird empfohlen, sich frühestens ab dem 3. Semester zu bewerben, um eine geeignete Leistung vorweisen zu können. Die Bewerbung kann auch schon zu Beginn des Studiums erfolgen, eventuell wird diese dann jedoch für das nächste Jahr zurückgestellt. Der Studienabschluss in der Regelstudienzeit sollte bis zum vollendeten 30. Lebensjahr erfolgen.

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Das Reemtsma Begabtenförderungswerk unterstützt begabte und bedürftige Studierende an einer deutschen Fachhochschule oder Universität. Aufbau-, Erweiterungsstudien und Promotionen können nicht gefördert werden. Das eigene Einkommen und die Einkommensverhältnisse der Eltern bestimmen die Höhe der finanziellen Zuschüsse. Geförderte können mit bis zu 220 Euro monatlich unterstützt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen: Gute bis sehr gute Leistungen in der Schule und im Studium, eine besondere Begabung für die angestrebte Ausbildung, sowie ehrenamtliches Engagement werden vorausgesetzt. Studierende können sich unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit bis zum Beginn ihres 30. Lebensjahres bewerben, solange sie an einer deutschen Universität oder Hochschule immatrikuliert sind.

Bewerbung: Das Motivationsschreiben und die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht per E-Mail eingereicht werden. Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung wird bei der Bewerbung benötigt, kann aber bei Studierenden, die ihr Studium erst beginnen werden, nachgereicht werden.

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Regionale Stipendienprogramme sind in der Regel auf eine Stadt, einen Landkreis oder ein Bundesland begrenzt. Oft wird bei diesen Programmen vorausgesetzt, dass Bewerbende z. B. in einer bestimmten Stadt geboren sind oder dort studieren und eine starke Bindung zu der jeweiligen Stadt oder Region haben. Außerdem gehören auch hochschuleigene Programme zu den regionalen Stipendienprogrammen.

Hier finden Sie ein paar Beispiele für regionale Förderprogramme:

  • Das Jura-Stipendium der Bucerius Law School richtet sich an finanziell bedürftige talentierte Studierende, die im Jurastudium unterrepräsentiert sind z. B. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Migrations- oder Fluchthintergrund, Pflege von Angehörigen, Familie ohne Hochschulerfahrung o. Ä.. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bucerius Law School.
  • Das Hans Hermann Voss-Stipendium in der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) richtet sich an Bachelor- und Master-Studierende der MINT-Fächer, die ihre Hochschulreife im Oberbergischen Kreis, Rheinisch-Bergischen Kreis oder Märkischen Kreis erlangt haben und/oder in Nordrhein-Westfalen studieren. Dieses Stipendium ist an das Studienstipendium der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gekoppelt und ein zusätzlicher Mehrwert. Weitere Informationen auf der Seite des Studienförderwerks Klaus Murmann.
  • Die Ferdinand und Charlotte Schimmelpfennig-Stiftung fördert finanziell bedürftige Schülerinnen und Schüler, Studierende und Promovierende bis zum Alter von 30 Jahren im Raum Berlin/Brandenburg. Weitere Infos auf der Seite der Stiftung.
  • Das Mannheimer Chancenstipendium der Stiftung Universität Mannheim fördert finanziell schwächer gestellte Studierende, damit sie ihr Studium aufnehmen und abschließen können. Vorausgesetzt werden gute Leistungen und regelmäßiges Studium, aber auch die wirtschaftliche, familiäre und persönliche Situation wird berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Universität Mannheim.
  • Wenn Sie wissen möchten, ob es auch in Ihrer Stadt oder Region regionale Stipendienmöglichkeiten gibt, kontaktieren Sie gerne den Stipendienkompass!

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Personen mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung bei ihrem Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland. Unter Umständen kann auch ein berufsbegleitendes, Duales Studium oder das Studium in einem Mitgliedstaat der EU und in der Schweiz unterstützt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung/Aufstiegsfortbildung und Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren nachweisen und dürfen noch keinen Hochschulabschluss erworben haben. Weitere Voraussetzungen sind besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers.

Bewerbung: Die Onlinebewerbung erfolgt direkt bei der SBB mit einem Fragebogen. Danach folgt ein Kompetenz-Check, der ebenfalls online durchgeführt wird. Nach erfolgreichem Bestehen der ersten beiden Stufen, werden geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen. Die Bewerbung ist vor Beginn des Studiums oder im ersten oder zweiten Semester möglich.

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Das Programm Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung fördert besonders erfolgreiche junge Menschen nach einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Dies können fachliche Lehrgänge oder fachübergreifende Weiterbildungen sein. Auch ein berufsbegleitendes Studium kann unter besonderen Umständen gefördert werden.

Bewerbungsvoraussetzungen: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme grundsätzlich jünger als 25 Jahre alt sein (mit Anrechnungszeiten ist die Aufnahme ggf. auch noch später möglich). Des Weiteren müssen sie die Berufsabschlussprüfung mit guten bis sehr guten Noten bestanden haben, einen Landeswettbewerb gewonnen haben oder ihre Qualifizierungen durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsfachschule nachweisen.

Bewerbung: Personen mit einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung müssen sich an die Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes wenden, bei der der Ausbildungsvertrag eingetragen war. Personen, die einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt oder ausgeübt haben, bewerben sich direkt bei der SBB.

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