Studierende
Studienstipendien unterstützen Studierende in ihrer Erstausbildung durch finanzielle und ideelle Förderung. Die Höhe der monatlichen Zuwendungen und die Formen der ideellen Förderung (Seminare, Workshops, Betreuung durch Mentorinnen und Mentoren etc.) können von Stipendium zu Stipendium variieren. Die Spanne reicht von Vollstipendien, über Zuschüsse für Büchergeld oder Erstattung von Teilnahmekosten für Konferenzen, bis hin zu Mentoringprogrammen, die Studierende mit rein ideellen Angeboten unterstützen. Im Gegensatz zum BAföG (kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz) müssen Stipendien nicht zurückgezahlt werden.
Voraussetzung für die Förderung durch ein Stipendium ist das Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland. Es ist wichtig zu beachten, dass Studiengebühren die von öffentlichen oder privaten Hochschulen erhoben werden und nicht von einem Stipendium der öffentlichen Förderer gedeckt werden können.
Die genauen Auswahlkriterien der einzelnen Stiftungen können sehr unterschiedlich sein. Allen gemein ist, dass sie gute bis sehr gute Leistungen in der Schule oder im Studium erwarten und auf gesellschaftliches Engagement der Abiturientinnen und Abiturienten sowie Studierenden achten.
Generell ähneln die Bewerbungsmodalitäten denen einer Bewerbung auf eine Arbeitsstelle. Für manche Stipendien kann man sich nicht einfach bewerben, sondern muss von einer Lehrkraft vorgeschlagen werden. In den meisten Fällen wird die Bewerbung jedoch über ein Onlineportal der jeweiligen Stiftung durchgeführt.
Die schriftlichen Dokumente (Gutachten, Zeugnisse, Urkunden, Belege der ehrenamtlichen Tätigkeit) können eingescannt oder per Post verschickt werden. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen werden geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu persönlichen Gesprächen mit Vertrauensdozierenden oder zu Auswahlworkshops eingeladen.
Die 13 Begabtenförderungswerke in Deutschland sind parteinah, konfessionell, gewerkschaftlich, wirtschaftlich oder unabhängig geprägt. Sie bieten ihren Stipendiatinnen und Stipendiaten sowohl eine ideelle als auch finanzielle Förderung. Die monatlichen finanziellen Leistungen, die sich am BAföG orientieren, sind abhängig vom Einkommen der Eltern und der Studierenden. Hinzu kommt eine einkommensunabhängige Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich.
Ideelle Förderung bedeutet, dass die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zugang zu einem großen Netzwerk erhalten, Seminare und Workshops kostenfrei besuchen können, um wichtige Fähigkeiten trainieren und neue Kompetenzen erwerben zu können. So werden auch Kontakte für das Studium und das spätere Berufsleben geknüpft. Ideelle Förderung soll aber nicht als passive Berieselung verstanden werden. Die Geförderten sind angehalten, eigene Ideen einzubringen und sich in Stipendiatengruppen zu engagieren.
Zielgruppe: Gefördert werden Studierende aller Fachbereiche deutschlandweit, die sich gesellschaftlich engagieren und Verantwortung übernehmen.
Bewerbungsvoraussetzungen: Zum einen werden Leistungen, die sich im oberen Drittel des Leistungsspiegels im jeweiligen Fachbereich bewegen, zum anderen aber auch ein ehrenamtliches Engagement erwartet. Die einzelnen Förderwerke haben weitere individuelle Auswahlkriterien.
Bewerbung: Die Bewerbungen erfolgen online über das Bewerbungsportal des jeweiligen Begabtenförderungswerks. Hierbei sind die individuellen Bewerbungsfristen zu beachten.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Stipendien der einzelnen Begabtenförderungswerke: www.stipendiumplus.de
Das Deutschlandstipendium ist ein bundesweites und fächerübergreifendes Stipendienprogramm. Es wird zur Hälfte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und zur anderen Hälfte von privaten Investoren finanziert. Die Stipendienvergabe und Koordination des Bewerbungsverfahrens erfolgt über die teilnehmenden Hochschulen, bei denen man sich direkt für das Deutschlandstipendium bewirbt. Dementsprechend unterschiedlich können die Bewerbungsfristen ausfallen. Man bewirbt sich für ein Studienjahr (zwei Semester) und kann maximal über die gesamte Regelstudienzeit gefördert werden. Die Förderung beträgt 300 Euro monatlich und kann mit dem BAföG kombiniert werden.
Zielgruppe: Für Studierende aller Fachbereiche, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studieren.
Bewerbungsvoraussetzungen: Gute Leistungen in Schule und Studium und ehrenamtliches/ gesellschaftliches Engagement. Darüber hinaus spielen Faktoren wie besondere Auszeichnungen, die erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben oder die Überwindung von biographischen Hürden sozialer, finanzieller oder kultureller Art eine Rolle bei der Stipendienvergabe.
Bewerbung: Studierende müssen sich direkt an den teilnehmenden Hochschulen bewerben, da diese Auswahl und Förderung koordinieren. Die Zusage gilt jeweils für ein Studienjahr, für das Folgejahr muss eine erneute Bewerbung eingereicht werden.
Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts und finanziert sich ausschließlich aus privaten Mitteln. Deutschlandweit werden Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen, auch in einem Auslandssemester, gefördert. Die Förderhöhe richtet sich nach den eigenen Einkommensverhältnissen, denen der Eltern und nach dem BAföG-Satz.
Zielgruppe: Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds fördert bedürftige Studierende deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit an Universitäten und Hochschulen in ganz Deutschland.
Bewerbungsvoraussetzungen: Um sich für ein Stipendium bewerben zu können, sollte die Durchschnittsnote im Abitur mindestens 2,0 betragen. Im Studium sollte der Durchschnitt der Studienleistungen den Wert von 2,5 nicht überschreiten. Wichtig ist eine wissenschaftliche Begabung und soziales und gesellschaftliches Engagement.
Bewerbung: Es wird empfohlen, sich frühestens ab dem 3. Semester zu bewerben, um eine geeignete Leistung vorweisen zu können. Die Bewerbung kann auch schon zu Beginn des Studiums erfolgen, eventuell wird diese dann jedoch für das nächste Jahr zurückgestellt. Der Studienabschluss in der Regelstudienzeit sollte bis zum vollendeten 30. Lebensjahr erfolgen.
Link: www.stiftungsfonds.org
Die Norbert Janssen Stiftung unterstützt junge und talentierte Menschen in den Fachbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik, Handwerk, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Schöne Künste und Sport. Sowohl Sachmittel als auch Aus- und Weiterbildungsvorhaben können deutschlandweit mit einem Zuschuss gefördert werden. In der Regel müssen jedoch Anteile in Eigenleistung erbracht oder aus anderen Finanzierungsquellen nachgewiesen werden.
Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich wirtschaftlich bedürftige Menschen im deutschsprachigen Raum bis zum 30. Lebensjahr, unabhängig von religiöser und ethnischer Zugehörigkeit.
Bewerbung: Die Bewerbung erfolgt über den stiftungseigenen Förderantrag und muss von zwei Nachweisen über das Talent der Bewerberin oder des Bewerbers begleitet werden. Dies können unter anderem Zeugnisse, Beurteilungen, Gutachten oder Empfehlungsschreiben sein.
Link: www.janssen-stiftung.de
Das Reemtsma Begabtenförderungswerk unterstützt begabte und bedürftige Studierende an einer deutschen Fachhochschule oder Universität. Aufbau-, Erweiterungsstudien und Promotionen können nicht gefördert werden. Das eigene Einkommen und die Einkommensverhältnisse der Eltern bestimmen die Höhe der finanziellen Zuschüsse. Geförderte können mit bis zu 200 Euro monatlich unterstützt werden.
Bewerbungsvoraussetzungen: Gute bis sehr gute Leistungen in der Schule und im Studium, eine besondere Begabung für die angestrebte Ausbildung, sowie ehrenamtliches Engagement werden vorausgesetzt. Studierende können sich unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit bis zum Beginn ihres 30. Lebensjahres bewerben, solange sie an einer deutschen Universität oder Hochschule immatrikuliert sind.
Bewerbung: Bedingung für eine Bewerbung ist eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung. Das Motivationsschreiben und die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht per E-Mail oder postalisch eingereicht werden.
Fachspezifische Stipendien werden von den einzelnen Hochschulen, verschiedenen Fachinstitutionen oder von Unternehmen vergeben. Häufig sind sie zweck- oder themengebunden. Bei diesen Stipendien stehen die fachlichen Studienleistungen im Vordergrund. Um die fachliche Eignung festzustellen oder zu belegen, werden diese Förderungen häufig erst nach den ersten zwei Bachelorsemestern oder im konsekutiven Master vergeben. Diese Stipendien werden zum Teil auch als Preise oder Wettbewerbe ausgeschrieben und können am besten mit einer kostenfreien individuellen Beratung beim Stipendienkompass gefunden werden.
Regionale Stipendienprogramme sind in der Regel auf eine Stadt, einen Landkreis oder ein Bundesland begrenzt. Oft wird bei diesen Programmen vorausgesetzt, dass Bewerbende z. B. in einer bestimmten Stadt geboren sind oder dort studieren und eine starke Bindung zu der jeweiligen Stadt oder Region haben. Außerdem gehören auch hochschuleigene Programme zu den regionalen Stipendienprogrammen.
Hier finden Sie ein paar Beispiele für regionale Förderprogramme:
- Das Chancen-Stipendium der Bucerius Law School richtet sich an finanziell bedürftige Studierende, die auf ihrem bisherigen Bildungsweg individuelle Hürden, z. B. gesundheitliche Beeinträchtigung, Migrations- oder Fluchthintergrund, Pflege von Angehörigen, Familie ohne Hochschulerfahrung o. Ä., überwunden haben. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bucerius Law School.
- Das Hans Hermann Voss-Stipendium in der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) richtet sich an Bachelor- und Master-Studierende der MINT-Fächer, die in Nordrhein-Westfalen oder an einem anderen Hochschulort studieren, aber ihre Hochschulreife im Oberbergischen, Rheinisch-Bergischen oder Märkischen Kreis erlangt haben. Dieses Stipendium ist an das Studienstipendium der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gekoppelt und ein zusätzlicher Mehrwert. Weitere Informationen auf der Seite des Studienförderwerks Klaus Murmann.
- Die Ferdinand und Charlotte Schimmelpfennig-Stiftung fördert finanziell bedürftige Schülerinnen und Schüler, Studierende und Promovierende bis zum Alter von 30 Jahren im Raum Berlin/Brandenburg. Weitere Infos auf der Seite der Stiftung.
- Das Mannheimer Chancenstipendium der Stiftung Universität Mannheim fördert finanziell schwächer gestellte Studierende, damit sie ihr Studium aufnehmen und abschließen können. Vorausgesetzt werden gute Leistungen und regelmäßiges Studium, aber auch die wirtschaftliche, familiäre und persönliche Situation wird berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Universität Mannheim.
- Das Saarland-Stipendium der StudienStiftungSaar richtet sich an Studierende im Saarland, die gute Leistungen im Studium und ehrenamtliches Engagement vorweisen können.
- Die Werner Petersen Stiftung fördert folgende Bereiche: Wissenschaft, Forschung, Technik und Kultur. Insbesondere werden Vorhaben von Antragstellenden in Schleswig-Holstein und im Einzelfall im Ostseeraum gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stiftung.
Wenn Sie wissen möchten, ob es auch in Ihrer Stadt oder Region regionale Stipendienmöglichkeiten gibt, kontaktieren Sie gerne den Stipendienkompass!
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung SBB fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Personen mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung bei ihrem Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland. Unter Umständen kann auch ein berufsbegleitendes, Duales Studium oder das Studium in einem Mitgliedstaat der EU und in der Schweiz unterstützt werden.
Bewerbungsvoraussetzungen: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit oder das Recht auf Daueraufenthalt (Niederlassungserlaubnis) besitzen. Des Weiteren müssen sie eine abgeschlossene Berufsausbildung/Aufstiegsfortbildung und Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren nachweisen und dürfen noch keinen Hochschulabschluss erworben haben. Weitere Voraussetzungen sind besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers.
Bewerbung: Die Onlinebewerbung erfolgt direkt bei der SBB mit einem Fragebogen. Danach folgt ein Kompetenz-Check, der ebenfalls online durchgeführt wird. Nach erfolgreichem Bestehen der ersten beiden Stufen, werden geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen.
Link: www.sbb-stipendien.de
Das Programm Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung fördert besonders erfolgreiche junge Menschen nach einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Dies können fachliche Lehrgänge oder fachübergreifende Weiterbildungen sein. Auch ein berufsbegleitendes Studium kann unter besonderen Umständen gefördert werden.
Bewerbungsvoraussetzungen: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme grundsätzlich jünger als 25 Jahre alt sein (mit Anrechnungszeiten ist die Aufnahme ggf. auch noch später möglich) und die deutsche Staatsangehörigkeit oder das Recht auf Daueraufenthalt (Niederlassungserlaubnis) besitzen. Des Weiteren müssen sie die Berufsabschlussprüfung mit guten bis sehr guten Noten bestanden haben, einen Landeswettbewerb gewonnen haben oder ihre Qualifizierungen durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsfachschule nachweisen.
Bewerbung: Personen mit einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung müssen sich an die Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes wenden, bei der der Ausbildungsvertrag eingetragen war. Personen, die einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt oder ausgeübt haben, bewerben sich direkt bei der SBB.
Link: www.sbb-stipendien.de