Schülerstipendien unterstützen talentierte, engagierte und förderbedürftige Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit und sollen zu Chancen- und Bildungsgerechtigkeit beitragen. Die verschiedenen Förderprogramme richten sich an Jugendliche, die eine fachliche Begabung mitbringen, aber aufgrund ihrer finanziellen oder sozialen Familiensituation besondere Unterstützung und Fürsprache benötigen, um ihr Potenzial voll entfalten zu können.
Durch die verschiedenen Arten von Stipendien werden Schülerinnen und Schüler mit finanziellen Leistungen oder auch mit ideeller Förderung unterstützt. So gibt es z. B. Unterstützung beim Kauf von Lehrbüchern oder der Finanzierung anderer Bildungsausgaben. Die ideelle Förderung bedeutet, dass die Geförderten an Seminaren und Workshops teilnehmen können oder sie von Mentorinnen und Mentoren individuell begleitet werden. Diese Programme beinhalten meist auch eine gezielte Studien- und Berufsorientierung und fördern die Persönlichkeitsentwicklung.
Der Studienkompass ist eine Initiative von Deutsche Bank Stiftung, aim – Akademie für Innovative Bildung und Management Heilbronn-Franken und Stiftung der Deutschen Wirtschaft. Er unterstützt seit 2007 bundesweit Schülerinnen und Schülern aus nichtakademischen Familien in den letzten beiden Schuljahren vor dem Abitur und im gesamten ersten Jahr an der Hochschule oder in der Ausbildung. Das Förderprogramm umfasst u. a. verschiedene Workshops, digitale Lernformate und eine individuelle Begleitung durch ehrenamtliche Mentorinnen und Mentoren rund um die Studien- und Berufsorientierung.
Zielgruppe: Der Studienkompass richtet sich an Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe im ganzen Bundesgebiet, deren Eltern nicht studiert oder keinen Studienabschluss in Deutschland erworben haben.
Bewerbungsvoraussetzungen: In der Bewerbungsphase zu Jahresbeginn können sich Schülerinnen und Schüler bewerben, die zwei Jahre vor dem Abitur stehen und die bis zum Ende des Bewerbungszeitraums höchstens 20 Jahre alt sein werden.
Bewerbung: Der Bewerbungsprozess umfasst die Online-Anmeldung im Bewerberportal und die schriftliche Zusendung der Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten. Danach werden geeignete Bewerberinnen und Bewerber zur zweiten digitalen Bewerbungsrunde eingeladen.
Rise ist ein globales Jugendförderprogramm, das von Schmidt Futures in Zusammenarbeit mit dem Rhodes Trust initiiert und umgesetzt wird.
Das Förderprogramm bietet neben kostenfreien Lernressourcen Zugang zum Rise-Partnernetzwerk. Darüber hinaus wählt Rise jedes Jahr 100 globale Gewinnerinnen und Gewinner aus, die ein Leben lang bedarfsgerecht unterstützt werden.
Die Geförderten erhalten Stipendien, Mentoring, Karriere-Förderungen, finanzielle Unterstützung für Ausbildung und Praktika sowie andere Finanzmittel, um ihre Ideen und ihr gesellschaftliches Engagement zu befördern.
Die Programmsprache ist Englisch.
Zielgruppe sind außergewöhnlich talentierte und sozial engagierte Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren, die sich für andere und für die Welt einsetzen möchten.
Bewerbung: Die Bewerbung erfolgt durch die „Rise Challenge“ per Video, Anschreiben oder Gruppeninterviews zu einem persönlichen Herzensprojekt der Bewerbenden. Danach folgen noch zwei weitere Bewerbungsstufen.
Talent im Land ist ein zweijähriges Stipendienprogramm der Baden-Württemberg Stiftung und weiterer Partner. Das Stipendium beinhaltet neben den monatlichen finanziellen Leistungen, die für Bildungsausgaben im Bereich Schule, Kultur und Weiterbildung gedacht sind, ein begleitendes Workshop- und Seminarprogramm. Darüber hinaus werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten individuell beraten und begleitet.
Zielgruppe: Begabte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 und 8, die in Baden-Württemberg oder Bayern zur Schule gehen, und die aufgrund ihrer sozialen Herkunft auf ihrem Weg zum Abitur oder zur Fachhochschulreife Hürden zu überwinden haben.
Bewerbungsvoraussetzungen: Gute Noten und Leistungsbereitschaft, gesellschaftliches, soziales oder politisches Engagement und Motivation. Zum Bewerbungszeitpunkt dürfen die Bewerberinnen und Bewerber nicht älter als 21 Jahre sein und sollten bis zum Erreichen der Hochschulreife noch regulär zwei Jahre lang die Schule besuchen.
Bewerbung: Anfang des Jahres können sich Schülerinnen und Schüler aus Baden-Württemberg bewerben. Für Bayern sind die Fristen Anfang bis Mitte des Jahres. Die Bewerbung erfolgt online.
Das Start Stipendium der Hertie Stiftung fördert talentierte Schülerinnen und Schüler mit Migrationsgeschichte durch ideelle und finanzielle Unterstützung. Das dreijährige Bildungsprogramm bietet Seminare und Workshops zur Kompetenzgewinnung und persönlichen Entwicklung und begleitet so die Geförderten auf ihrem erfolgreichen Bildungsweg. Die finanzielle Unterstützung beläuft sich auf insgesamt 3.500 Euro in den drei Jahren Förderung.
Zielgruppe: Das Start Stipendium unterstützt Schülerinnen und Schüler mit Migrationsgeschichte.
Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die selbst nach Deutschland zugewandert oder Kind eines zugewanderten Elternteils sind. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht jünger als 14 Jahre alt sein und noch mindestens zwei Schuljahre vor sich haben.
Bewerbung: Am Anfang jeden Jahres können sich Schülerinnen und Schüler online über das Start-Bewerberportal bewerben. Unter anderem müssen ein Empfehlungsschreiben und das Schulzeugnis eingereicht werden. Nach diesem Schritt werden geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu den Auswahlgesprächen eingeladen.
Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds (KGSF) fördert deutschlandweit Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse bis zur Erlangung der Hochschulreife. In Einzelfällen können sie auch schon ab der 8. Klasse unterstützt werden. Bei besonderer Begabung können Anträge auf Sachmittel- oder Instrumentenzuschuss gestellt werden und ggf. wird Unterstützung bei besonderen Bildungsvorhaben (z. B. Ferienakademien oder Internatsaufenthalt) geboten. Der KGSF fördert jedoch keine Schulaufenthalte im Ausland. Die individuelle Höhe der finanziellen Förderung richtet sich nach den Einkommensverhältnissen der Eltern.
Zielgruppe: Bedürftige und begabte Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse deutschlandweit, die ein Gymnasium, ein Internat oder eine Ganztagsschule besuchen.
Bewerbungsvoraussetzungen: Um sich für ein Stipendium bewerben zu können, sollte die Durchschnittsnote der letzten Zeugnisse mindestens 2,0 betragen. Wichtige Zugangsvoraussetzungen sind eine besondere Förderbedürftigkeit (Hochbegabung, soziale Situation) und nachweisbare Finanzierungslücken.
Bewerbung: Die Bewerbung kann zweimal im Jahr über das KGSF-Bewerberportal eingereicht werden. Für die Bewerbung müssen unter anderem ein Motivationsschreiben, die Einkommensnachweise der Eltern und ein Empfehlungsschreiben der Schule eingereicht werden.
Das Reemtsma Begabtenförderungswerk unterstützt deutschlandweit engagierte begabte und bedürftige Schülerinnen und Schüler in den Abiturjahren. Die Einkommensverhältnisse der Eltern bestimmen die Höhe der finanziellen Zuschüsse. Stipendiatinnen und Stipendiaten können monatlich mit bis zu 170 Euro gefördert werden. Die genauen Bewerbungsmodalitäten und Voraussetzungen sind auf der Internetseite der Stiftung zu finden.
Die Plus-MINT Talentförderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse, die gute bis sehr gute Noten in Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik oder Technik haben oder die gerne programmieren, tüfteln oder bauen. Den Geförderten wird der Besuch an einem der sechs ausgewählten Internate ermöglicht.
Bewerbung: Zuerst soll eine Kurzbewerbung eingereicht werden, die u. a. die Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten beinhaltet. In der zweiten Bewerbungsrunde müssen weitere Unterlagen, wie z. B. ein Gutachten einer Lehrkraft, eingereicht werden. Die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber werden dann zu den Auswahltagen eingeladen.
Die Chancenstiftung unterstützt mit Hilfe von Bildungspatinnen und Bildungspaten bedürftige Schülerinnen und Schüler durch die Finanzierung von individueller Nachhilfe. Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler ab einem Alter von 7 Jahren, deren Eltern eine Form von Sozialhilfe empfangen.