Stipendienprogramme für geflüchtete Personen legen besonderen Wert auf allumfassende Mentoringangebote und individuelle Betreuung, die den Studierenden bei ihrer Ankunft in Deutschland und der Orientierung an den deutschen Hochschulen helfen sollen. Da vieleProgramme Teil der regulären Stipendien der Begabtenförderungswerke sind, gelten für eine Bewerbung ähnliche Voraussetzungen wie für die Studienstipendien.
Gute Leistungen in der Schule und im Studium sowie ehrenamtliches Engagement sind die wichtigsten Bedingungen für eine Förderung. Als ehrenamtliches soziales Engagement kann auch die Unterstützung und Mitarbeit in einer Flüchtlingsunterkunft zählen oder wenn man sich für andere Geflüchtete einsetzt. Einige Stipendien erfordern Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 bzw. C1. Für die Bewerbung auf einen Studienplatz kann jedoch auch ein höheres Niveau erforderlich sein. Generell gelten dieselben Zugangsvoraussetzungen wie für die Immatrikulation an Hochschulen und Universitäten.
Geflüchtete können sich regulär auf das Stipendium der folgenden Begabtenförderungswerke bewerben, wenn sie die jeweiligen Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen. Über die finanzielle Förderung der Vollstipendien können das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg, das Studium oder die Promotion finanziert werden.
Avicenna Studienwerk fördert unter bestimmten Umständen auch Geflüchtete: www.avicenna-studienwerk.de
Evangelisches Studienwerk Villigst: www.evstudienwerk.de
Friedrich Ebert Stiftung: www.fes.de
Friedrich Naumann Stiftung: www.freiheit.org/stipendien-fuer-gefluechtete
Hans Böckler Stiftung: www.boeckler.de
Heinrich Böll Stiftung: www.boell.de
Konrad Adenauer Stiftung: www.kas.de
Studienstiftung des deutschen Volkes: www.bewerber.studienstiftung.de
Mit dem Stipendium „Engagement für den Wandel“ werden engagierte, benachteiligte junge geflüchtete Frauen gefördert, die in Deutschland einen Studienabschluss erwerben möchten. Die Bewerberinnen müssen von einer Evangelischen Studierendengemeinde, einem Diakonischem Werk, einer Hochschule o.Ä. vorgeschlagen werden. Die Bewerbungen können über das ganze Jahr eingereicht werden, sollten jedoch mindestens vier Monate vor Studienbeginn erfolgen.
Besonders begabte und leistungsstarke geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wirtschaftler können sich für das Stipendium des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur bewerben. Die Bewerbenden sollen zum Zeitpunkt des Förderbeginns nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert sein und seit nicht mehr als fünf Jahren (durchgehend) in Deutschland leben. Die Antragstellung erfolgt an der jeweiligen hessischen Hochschule.
Das Programm richtet sich an junge Geflüchtete, die aus finanziell benachteiligten familiären Verhältnissen stammen und sich für gemeinnützige Projekte einsetzen. Die Stipendien werden für ein Bachelor- und Masterstudium an einer Berliner oder Potsdamer Universität oder Fachhochschule vergeben.
Der Aufenthaltsstatus ist besonders wichtig für die finanzielle Unterstützung durch das BAföG (kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz). Anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Geflüchtete und subsidiäre Schutzberechtigte können die BAföG-Unterstützung beantragen. Fragen Sie bitte das BAföG-Amt in Ihrem Studien-/Wohnort oder folgen Sie diesem Link: