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Geflüchtete

Stipendienprogramme für geflüchtete Personen legen besonderen Wert auf allumfassende Mentoringangebote und individuelle Betreuung, die den Studierenden bei ihrer Ankunft in Deutschland und der Orientierung an den deutschen Hochschulen helfen sollen. Da die meisten Programme Teil der regulären Stipendien der Begabtenförderungswerke sind, gelten für eine Bewerbung ähnliche Voraussetzungen wie für die Studienstipendien.

Gute Leistungen in der Schule und im Studium sowie ehrenamtliches Engagement sind die wichtigsten Bedingungen für eine Förderung. Als ehrenamtliches soziales Engagement kann auch die Unterstützung und Mitarbeit in einer Flüchtlingsunterkunft zählen oder wenn man sich für andere Geflüchtete einsetzt. Einige Stipendien erfordern Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1. Für die Bewerbung auf einen Studienplatz kann jedoch auch ein höheres Niveau erforderlich sein. Generell gelten dieselben Zugangsvoraussetzungen wie für die Immatrikulation an Hochschulen und Universitäten.

Geflüchtete können sich regulär auf das Stipendium der folgenden Begabtenförderungswerke bewerben, wenn sie die jeweiligen Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen. Über die finanzielle Förderung der Vollstipendien können das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg, das Studium oder die Promotion finanziert werden. Weitere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen.

Avicenna Studienwerk fördert unter bestimmten Umständen auch Geflüchtete: www.avicenna-studienwerk.de

Evangelisches Studienwerk Villigst: www.evstudienwerk.de

Friedrich Ebert Stiftung: www.fes.de

Friedrich Naumann Stiftung:www.freiheit.org/stipendien-fuer-gefluechtete

Hans Böckler Stiftung: www.boeckler.de

Heinrich Böll Stiftung: www.boell.de

Konrad Adenauer Stiftung: www.kas.de

Studienstiftung des deutschen Volkes: www.bewerber.studienstiftung.de

Das Stipendium wird von der Care Concept AG vergeben. Das Ziel des Programms ist es, junge Menschen mit Fluchterfahrung mit einer monatlichen finanziellen Förderung sechs Monate lang auf dem Bildungsweg zu unterstützen. Die Bewerbungsfrist ist Ende Januar.

Link: www.care-concept.de/krankenversicherung/care_concept_stipendium/gefluechtete_stipendium.php

Viele Hochschulen bieten ebenfalls Stipendien für ihre eigenen leistungsstarken Studierenden an. Weit verbreitet ist das Deutschlandstipendium, für das man sich direkt an der jeweiligen Hochschule bewirbt. Wenn das Stipendium an der Hochschule angeboten wird, dann können sich dafür Studierende aller Nationalitäten bewerben. 

Link: www.deutschlandstipendium.de/index.html

Das Stipendium wird von „Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.“ vergeben. Das Ziel des Programms ist es, Menschen mit Flüchtlingserfahrung den Zugang zum Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um eine finanzielle und ideelle Förderung für max. 36 Monate. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung bis höchstens 48 Monate möglich. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden; die Bearbeitungszeit dauert etwa drei Monate.

Link: www.brot-fuer-die-welt.de/projekte/stipendien/fluechtlingsstipendienprogramm

Das Programm richtet sich an junge Gefüchtete oder Spätaussiedelnde, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben oder sich auf ein Hochschulstudium vorbereiten wollen. Dabei umfasst die Förderung beispielsweise Kosten für Sprachkurse, Lernmittel, Krankenversicherung usw. und ist abhängig von der individuellen Situation.

Link: www.obs-ev.de/akademische-qualifizierung/garantiefonds-hochschule

Das ideelle Stipendien- und Mentoringprogramm der Deutschlandstiftung Integration erleichtert Personen mit Migrationsgeschichte den Einstieg in Ausbildung, Studium oder Berufsleben durch persönliche Coaches und ein breites Programm an Zusatzangeboten.

Link: www.deutschlandstiftung.net/projekte/geh-deinen-weg-programm

Besonders begabte und leistungsstarke geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wirtschaftler können sich für das Stipendium des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst bewerben. Die Bewerbenden sollen zum Zeitpunkt des Förderbeginns nicht länger als drei Jahre in Deutschland registriert sein und seit nicht mehr als vier Jahren (durchgehend) in Deutschland leben. Die Antragstellung erfolgt an der jeweiligen hessischen Hochschule.

Link: www.fluechtlinge-an-hochschulen.hessen.de/front_content.php?idcat=348

Das Programm richtet sich an Akademikerinnen und Akademiker der MINT-Fächern mit einem ersten akademischen Bildungsabschluss und bietet ein Mentoringprogramm sowie Fortbildungen zu Schlüsselqualifikationen wie Präsentation oder Zeit- und Selbstmanagement etc. Außerdem können Büchergeld in Anspruch genommen oder auch Bildungsreisen finanziert werden.

Link: www.deutsche-universitaetsstiftung.de/stipendienprogramme/hochform

Die Förderung richtet sich an Studierende mit Migrationshintergrund für ein Studium an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein. Stipendien werden jährlich zum Wintersemester vergeben.

Link: www.stiplu.de
 

Das Programm richtet sich an junge Geflüchtete, die aus finanziell benachteiligten familiären Verhältnissen stammen und sich für gemeinnützige Projekte einsetzen. Die Stipendien werden für ein Bachelor- und Masterstudium an einer Berliner oder Potsdamer Universität oder Fachhochschule vergeben; in Einzelfällen können auch Berufsausbildungen in Berlin oder Potsdam gefördert werden. Die Bewerbungsfristen enden normalerweiser zum 31. Dezember und 30. Juni eines jeden Jahres.

Link: www.sbw.berlin/stipendium-fuer-gefluechtete
 

Das ideelle Mentoringprogramm richtet sich an Personen aus Fluchtgebieten, die an einer deutschen Universität, Kunst- oder Musikhochschule ein Bachelorstudium beginnen möchten. Die persönliche Betreuung durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer und ein großes Seminarangebot erleichtern den Einstieg in Studium und Beruf.

Link: www.hochschulverband.de/deutsche-universitaetsstiftung/stipendienprogramme/welcome

Der Aufenthaltsstatus ist besonders wichtig für die finanzielle Unterstützung durch das BAföG (kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz). Anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Geflüchtete und subsidiäre Schutzberechtigte können die BAföG-Unterstützung beantragen. Fragen Sie bitte das BAföG-Amt in Ihrem Studien-/Wohnort oder folgen Sie diesem Link:

Link: www.xn--bafg-7qa.de/de/bafoeg-auch-ohne-deutschen-pass-591.php